Allgemeine Geschäftsbedingungen
R+S Group Regeltechnik und Schaltanlagenbau GmbH
Salzburgerstraße 678, 5084 Großgmain
1. Allgemeines
Die nachstehend angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen haben für alle unsere Lieferungen und Leistungen Gültigkeit, soweit keine anderen Bedingungen schriftlich vereinbart sind. Abweichungen von den hier angeführten Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Ebenso bedarf ein Abgehen von dieser Vereinbarung der Schriftform. Für uns zeichnungsberechtigt sind nur die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer und Prokuristen unseres Unternehmens.
2. Umfang und Lieferverpflichtung
2.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Für den Umfang der Lieferverpflichtung ist der Auftrag des Bestellers maßgebend.
2.2. Für den Fall, dass unsere Auftragsbestätigung vom Auftrag des Bestellers abweicht, gilt unsere Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Besteller nicht binnen 24 Stunden ab Erhalt unserer Auftragsbestätigung schriftlich unserer Auftragsbestätigung widerspricht.
2.3. Änderungen des Auftrages durch den Besteller haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Maßangaben, Abbildungen und Beschreibungen sind nur annähernd maßgebend. Änderungen, die technisch gleichwertig sind, sind uns gestattet. Soweit der Besteller zur Erstellung unseres Werks Unterlagen, Zeichnungen, Muster, Modelle und dergleichen zur Verfügung stellt, haftet der Besteller für deren Richtigkeit. Eine Überprüfung unsererseits muss nicht vorgenommen werden.
3. Preis
3.1. Alle vereinbarten Preise gelten als Nettopreise ab unserem Werk. Alle Preise werden in Euro angeben und gelten ohne Verpackung, Versand und Versicherung. Werden wir mit Verpackung, Versand und Versicherung beauftragt, werden diese Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt.
3.2. Für den Fall der Versendung von Ware in Drittländer gehen alle Zölle, Steuern und andere öffentlichen Abgaben zu Lasten des Bestellers. Für den Fall, dass zwischen Auftrag und Ausführung ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt, werden zwischenzeitig eingetretene Kostensteigerungen hinsichtlich Materialeinkauf und gesetzlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen von uns zur Gänze an den Auftraggeber weitergegeben.
4. Lieferfrist
Die bestätigte Lieferzeit ist unverbindlich, außer es ist ein Fixtermin vereinbart. Wir sind berechtigt, vereinbarte Lieferfristen um 20 %, mindestens jedoch um eine Woche zu überschreiten. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, für den Fall, dass uns nach Auftragsbestätigung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden und der Besteller unsere Forderung nicht sicherstellt.
5. Lieferung
5.1. Die Erfüllung und der Gefahrenübergang findet stets mit dem Abgang aus unserem Lieferwerk statt. Für den Fall des Annahmeverzuges des Bestellers geht die Gefahr auf den Besteller bereits mit der Erklärung der Aktueller und gültiger Stand der Bedingungen: 14.5.2013 Lieferbereitschaft durch uns über. Soweit Teilleistungen nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen sind, sind sie jederzeit zulässig.
5.2. Die Versandart wird von uns bestimmt, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist.
5.3. Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt, gleichgültig ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eintreten, entbinden uns von der Lieferverpflichtung oder von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Wir sind berechtigt, nach Behebung der Störung nachzuliefern.
6. Gewährleistung / Garantie / Schadenersatz
6.1. Den Besteller trifft die sofortige Überprüfungs- und Rügepflicht. Rügen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine Rüge ist rechtzeitig, falls sie binnen 3 Tagen nach Übergabe bzw. Eintritt des Mangels schriftlich bei uns erhoben wird.
6.2. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Gesamtlieferung zu beanstanden, wenn nur Teile der Lieferung Mängel aufweisen. Wir sind berechtigt, die beanstandeten Stücke nachzuliefern oder auszutauschen.
6.3. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Nachtrag des Fehlenden und Verbesserung. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass berechtigterweise Gewährleistungsansprüche geltend gemacht wurden, hat der Besteller die beanstandete Ware auf eigene Kosten und eigene Gefahr an uns zu senden.
6.4. Nach Mängelbehebung wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers an den Besteller zurückgesendet.
6.5. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus leisten wir nur in Einzelfällen schriftliche Garantie. Mündliche Garantiezusagen sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Produzent Garantie leistet, treten wir dem Besteller die uns gegenüber dem Produzenten zustehenden Garantieansprüche ab.
6.6. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wurde. Für Reparaturarbeiten und gebrauchte Kaufgegenstände wird jede Gewähr ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung abzutreten. Schadenersatzansprüche aus welchem Titel immer, insbesondere auch Mangelfolgeschadenersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Zahlung
7.1. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
7.2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto auf Waren, Lieferungen, nicht jedoch auf Dienstleistungen. Voraussetzung für den Skontoabzug ist, dass alle früheren fälligen Rechnungen beglichen sind.
7.3. Soweit Ratenzahlung vereinbart ist, tritt Terminsverlust bei Nichtzahlung auch nur einer Rate ein und wird der gesamt aushaftende Betrag sofort zur Zahlung fällig.
7.4. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir nicht mehr verpflichtet, noch nicht ausgeführte Lieferungen weiter zu erfüllen. Zahlungen können mit Wirksamkeit nur an uns selbst erfolgen. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen gemäß § 1333/2 ABGB vereinbart. Im Falle von Mahnungen werden Mahngebühren in der Höhe von € 15,00 verrechnet.
7.5. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zahlungen zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und letztlich auf die Hauptsache verrechnet. Bei mehreren bestehenden Schuldverpflichtungen des Bestellers werden Zahlungen zuerst auf nicht besicherte Forderungen und sodann auf die ältesten Schuldverpflichtungen verrechnet.
7.6. Die Hereinnahme von Wechseln bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Wechsel werden stets nur zahlungshalber und nicht an zahlungsstatt entgegengenommen.
7.7. Die Erhebung von Mängelrügen berechtigt den Besteller nicht zur Rückhaltung von Zahlungen. Aufrechnung ist ausgeschlossen. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine Konventionalstrafe in der Höhe von 30 % des vereinbarten Preises zu fordern.
7.8. Der Besteller ist nicht berechtigt gegen unsere Forderung aufzurechnen.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder bis zum Ausgleich aller sonstigen aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen bleibt die Ware unser Eigentum. Für den Fall, dass die gelieferte Ware zur Weiterveräußerung durch den Besteller bestimmt ist, tritt mit Weiterveräußerung der Besteller seine Kaufpreisforderung an seinen Kunden an uns ab. Wir sind berechtigt, die abgetretene Kaufpreisforderung direkt beim Kunden des Bestellers geltend zu machen, jedoch dazu nicht verpflichtet. Dem Besteller ist die Verpfändung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware untersagt. Eine Pfändung der Ware hat der Besteller uns unverzüglich anzuzeigen. Die Kosten eines allfälligen Exszindierungsverfahrens hat der Besteller zu tragen.
9. Urheberrecht
Das Urheberrecht an Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen, sonstigen Unterlagen und insbesondere am Werk steht ausschließlich uns zu. Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen und sonstige Unterlagen dürfen Dritte nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen uns unverzüglich zurückzustellen.
10. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist unser Werk, Gerichtsstand ist die Stadt Salzburg.