Allgemeine Geschäfts­bedingungen

R+S Group Regeltechnik + Schaltanlagenbau GmbH
Pfaffendorfstraße 5c, D-83454 Anger

1. Allgemeines

Die nachstehend angeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen haben für alle unsere Lieferungen und Leistungen Gültigkeit, soweit keine anderen Bedingungen schriftlich vereinbart sind. Abweichungen von den hier angeführten Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Für uns zeichnungsberechtigt sind nur die im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführer und Prokuristen unseres Unternehmens.

 

2. Umfang und Lieferverpflichtung

2.1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Für den Umfang der Lieferverpflichtung ist der Auftrag des Bestellers maßgebend. Unsere Angebote sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen vom Besteller nicht an Dritte weitergegeben werden.

2.2. Für den Fall, dass unsere Auftragsbestätigung vom Auftrag des Bestellers abweicht, gilt unsere Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Besteller nicht binnen 24 Stunden ab Erhalt unserer Auftragsbestätigung schriftlich unserer Auftragsbestätigung widerspricht.

2.3. Änderungen des Auftrages durch den Besteller haben nur dann Wirksamkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Maßangaben, Abbildungen und Beschreibungen sind nur annähernd maßgebend. Änderungen, die technisch gleichwertig sind, sind uns gestattet. Soweit der Besteller zur Erstellung unseres Werks Unterlagen, Zeichnungen, Muster, Modelle und dergleichen zur Verfügung stellt, haftet der Besteller für deren Richtigkeit. Eine Überprüfung unsererseits muss nicht vorgenommen werden.

2.4. Zusatzleistungen gelten als vom Besteller beauftragt, wenn die Zusatzleistung auf Anordnung des Bestellers erfolgt und der Besteller einer Ausführung nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

 

3. Preis

3.1. Alle vereinbarten Preise gelten als Nettopreise ab unserem Werk. Alle Preise werden in Euro angeben und gelten ohne Verpackung, Versand und Versicherung. Werden wir mit Verpackung, Versand und Versicherung beauftragt, werden diese Kosten dem Besteller in Rechnung gestellt. Für den Fall der Versendung von Ware in Drittländer gehen alle Zölle, Steuern und andere öffentlichen Abgaben zu Lasten des Bestellers.

3.2. Für den Fall, dass zwischen Auftrag und Ausführung ein Zeitraum von mehr als 2 Monaten liegt, werden zwischenzeitig eingetretene Kostensteigerungen hinsichtlich Materialeinkauf und gesetzlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen von uns zur Gänze an den Besteller weitergegeben.

 

4. Lieferfrist

4.1. Die bestätigte Lieferzeit ist unverbindlich und setzt die Abklärung technischer Fragen sowie eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

4.2. Die Lieferzeit gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde.
Hat eine Abnahme zu erfolgen, ist der Abnahmetermin ausschlaggebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft (Fertigstellungsmeldung).

4.3. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

4.4. Wir behalten uns vor, von dem Vertrag zurückzutreten, für den Fall, dass uns nach Auftragsbestätigung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden oder der Besteller unsere Forderung nicht sicherstellt.

 

5. Lieferung und Gefahrenübergang

5.1. Soweit Teilleistungen nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen sind, sind sie jederzeit zulässig. Die Versandart wird von uns bestimmt, soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist.

5.2. Die Erfüllung und der Gefahrenübergang findet beim Versendungsverkauf mit dem Abgang aus unserem Lieferwerk statt. Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Gewerks mit der Übergabe (Abnahme) auf den Besteller über.

5.3. Für den Fall des Annahmeverzuges des Bestellers geht die Gefahr auf den Besteller bereits mit der Erklärung der Lieferbereitschaft bzw. mit der Fertigstellungsmeldung durch uns über.

5.4. Betriebsstörungen, Fälle höherer Gewalt, gleichgültig ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eintreten, entbinden uns von der Lieferverpflichtung oder von der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen. Wir sind berechtigt, nach Behebung der Störung nachzuliefern.

 

6. Montagebedingungen

6.1. Der Besteller hat nachfolgende Leistungen/Hilfsgeräte auf seine Kosten zeitgerecht beizustellen, damit wir eine Montageleistung ohne Unterbrechung durchführen können:

• Verschließbare Räume für Material, Werkzeug und Personal inkl. WC Anlagen
• Energie und Wasser an der Verwendungsstelle
• Hebebühnen und Gerüste
• Angabe von verdeckt geführten Strom-, Wasser- und Gasleitungen

6.2.
Sollten wir in der Erbringung unserer Leistungen durch Umstände behindert werden, die in der Sphäre des Bestellers liegen, gehen die daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Bestellers

 

7. Mängelhaftung

(Gewährleistung)
7.1. Den Besteller trifft die sofortige Überprüfungs- und Rügepflicht. Rügen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Eine Rüge ist rechtzeitig, falls sie binnen 3 Tagen nach Übergabe bzw. Eintritt des Mangels schriftlich bei uns erhoben wird. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Gesamtlieferung zu beanstanden, wenn nur Teile der Lieferung Mängel aufweisen. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.2. Über die gesetzliche Gewährleistung hinaus leisten wir nur in Einzelfällen schriftliche Garantie. Mündliche Garantiezusagen sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass unser Produzent Garantie leistet, treten wir dem Besteller die uns gegenüber dem Produzenten zustehenden Garantieansprüche ab.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kaufgegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wurde. Für Reparaturarbeiten und gebrauchte Kaufgegenstände wird jede Gewähr ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung abzutreten.

7.3. Wir sind berechtigt, die beanstandeten Stücke nachzuliefern oder auszutauschen. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf Nachtrag des Fehlenden und Verbesserung. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass berechtigterweise Gewährleistungsansprüche geltend gemacht wurden, hat der Besteller die beanstandete Ware auf eigene Kosten und eigene Gefahr an uns zu senden. Nach Mängelbehebung wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers an den Besteller zurückgesendet.

 

8. Haftung

8.1. Der Besteller hat bei leichter Fahrlässigkeit keinen Anspruch auf Schadenersatz, aus welchem Titel auch immer, insbesondere auch Mangelfolgeschadenersatzansprüche. Eine Haftung auf Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt, jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach auf eine Summe von 200.000 Euro begrenzt.
Für Folgeschäden jeglicher Art besteht keine Haftung.

8.2. Die unter 8.1. geltenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

8.3. Die unter 8.1. geltenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Organe der Gesellschaft, für seine Arbeitnehmer und für seine Erfüllungsgehilfen.

 

9. Zahlung

9.1. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

9.2. Soweit Ratenzahlung vereinbart ist, tritt Terminverlust bei Nichtzahlung auch nur einer Rate ein und wird der gesamt aushaftende Betrag sofort zur Zahlung fällig.

9.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir nicht mehr verpflichtet, noch nicht ausgeführte Lieferungen weiter zu erfüllen. Zahlungen können mit Wirksamkeit nur an uns selbst erfolgen. Vertreter sind zum Inkasso nicht berechtigt. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen gemäß § 288 BGB vereinbart. Im Falle von Mahnungen werden Mahngebühren in der Höhe von € 15,00 je Mahnung verrechnet.

9.4. Die Erhebung von Mängelrügen berechtigt den Besteller nicht zur Rückhaltung von Zahlungen. Aufrechnung ist ausgeschlossen. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn oder eine Konventionalstrafe in der Höhe von 30 % des vereinbarten Preises zu fordern.

9.5. Der Besteller ist nicht berechtigt gegen unsere Forderung aufzurechnen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises oder bis zum Ausgleich aller sonstigen aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen bleibt die Ware unser Eigentum. Für den Fall, dass die gelieferte Ware zur Weiterveräußerung durch den Besteller bestimmt ist, tritt mit Weiterveräußerung der Besteller seine Kaufpreisforderung an seinen Kunden an uns ab.

10.2. Wir sind berechtigt, die abgetretene Kaufpreisforderung direkt beim Kunden des Bestellers geltend zu machen, jedoch dazu nicht verpflichtet. Dem Besteller ist die Verpfändung unter Eigentumsvorbehalt gelieferter Ware untersagt.

 

11. Urheberrecht

11.1. Bei den von uns erbrachten Leistungen und Dienstleistungen handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Leistungen. Das Urheberrecht an Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen, Präsentationen und sonstigen Unterlagen, an der Software und insbesondere am Werk steht ausschließlich uns zu. Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen, die Software und sonstige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen uns unverzüglich zurückzustellen.

11.2. Der AG erhält lediglich das nicht exklusive und nicht übertragbare Recht, diese Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts zum vereinbarten Zweck, im vereinbarten Umfang und für die vereinbarte Dauer zu nutzen.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort unser Gewerk.

12.3. Das Landgericht Traunstein ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zuständig.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.