CO Anlagen
Zur Erfassung des jeweiligen CO- Gehaltes in der Luft sind CO- Fühler im Garagenbereich montiert. In der Schaltschranktüre ist das o.g. Auswertegerät eingebaut, welches den ppm CO- Wert (part per million) mittels Digitalanzeige anzeigt und bei Erreichen eines Schwellwertes die nachgeschalteten Externgeräte in Betrieb steuert.
Eingestellte Schwellwerte und deren Funktion:
1. Schwellwert (z.B. 50 ppm CO):
Der Garagenabluftventilator wird in Betrieb genommen. Bei Unterschreiten des Schwellwertes läuft der Ventilator noch 5min nach, um die vollständige Entlüftung der Garage zu gewährleisten.
2. Schwellwert (z.B.100 ppm CO):
Die Garagenwarnschilder werden in Betrieb genommen, und schalten bei Unterschreiten der Schaltschwelle unverzüglich ab.
Folgende Schilder sind montiert:
In der Einfahrt: "EINFAHRT VERBOTEN VERGIFTUNGSGEFAHR"
In der Garage: "MOTOR ABSTELLEN GARAGE VERLASSEN"
Bei Garagenzugängen: „ZUTRITT VERBOTEN VERGIFTUNGSGEFAHR“
Gesetzliche Wartungsvorschriften:
Nach den Bestimmungen der derzeit gültigen Normen und Gesetzen ist der Betreiber von CO-Anlagen für Tiefgaragenentlüftungen verpflichtet die CO Anlage regelmäßig zu überprüfen (ÖNORM M 9419, Fassung vom 1.April 1996 Punkt 5 Funktionskontrolle und Überprüfung der Überwachungsanlage).
Als Lieferant bzw. Hersteller der CO Warnanlage bieten wir die halbjährlich geforderte Überprüfung, mit der Kalibrierung des CO- Konzentrationsmessgerätes mittels Prüfgas für 0 und 300 ppm an.
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